Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 294a Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
Stand: 10.06.2019
Hatte eine Mutter am 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet und bestand für sie am 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf eine Altersrente oder Invalidenrente aufgrund des im Beitrittsgebiet geltenden Rechts, ist § 294 nicht anzuwenden. Bestand ein Anspruch auf eine solche Rente nicht, besteht Anspruch auf die Leistung für Kindererziehung bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch, wenn die Mutter vor dem 1. Januar 1927 geboren ist.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 294a SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 05.07.2005 – B 4 RA 15/04 RZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 – L 23 SO 68/09
- LSG Baden-Württemberg, 03.02.2021 – L 5 R 2151/20Zitiert von 3
- BSG, 26.09.2019 – B 5 R 6/18 R(Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gem § 307d SGB 6 idF des RVLVG für die Erziehung eines vor dem 1.1.1992 geborenen Adoptivkindes nur bei bereits in der Rente angerechneter Kindererziehungszeit für den 12 Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt - sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung)Zitiert von 9
- LSG Bayern, 23.02.2022 – L 19 R 643/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 – L 16 R 739/16
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.06.2024 – B 5 R 14/22 R(Aussparung nach § 48 Abs 3 SGB 10 bei einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Heranziehung auch von etwaigen anderen Altersrentenarten als Vergleichsmaßstab)Zitiert von 2
- BSG, 26.07.2023 – B 5 R 46/21 RBerücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten für ein vor 1992 geborenes Kind - Wechsel in ein Beamtenverhältnis während der Kindererziehung - systembezogen annähernd gleichwertige VersorgungZitiert von 4
- LSG Bayern, 21.12.2022 – L 19 R 548/21
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